Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Geestland vom 28. April 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Geestland zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Geestland - Strafrichter - hat den Angeklagten mit der angefochtenen Entscheidung wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.
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