Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob infolge einer beim Kläger durchgeführten Betriebsprüfung der vortragsfähige Gewerbeverlust zutreffend festgesetzt wurde.
Der Kläger betreibt seit dem Jahr 2004 mit der Firma "R.-.Solar-Systeme" und der Firma "F. R. Marketing und Vertriebsförderung" zwei Einzelunternehmen.
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