I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten und der Zufluss von Arbeitslohn an den Antragsteller (ASt) als beherrschenden Gesellschafter der ... GmbH (GmbH). Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den Bericht über die Lohnsteuer-Außenprüfung vom 19.12.2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die ASt beantragen,
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