FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.07.2001
V 294/99

Geldwerter Vorteil aus der verbilligten Überlassung einer Dienstwohnung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.07.2001 - Aktenzeichen V 294/99

DRsp Nr. 2002/4290

Geldwerter Vorteil aus der verbilligten Überlassung einer Dienstwohnung

Bei einer im Einfamilienhaus befindlichen ländlichen Polizeistation kommt ein Abschlag von 30 % von der ortsüblichen Vergleichsmiete wegen der Beeinträchtigung des Wohnwertes durch den Dienstbetrieb in Betracht.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob - und ggf. in welcher Höhe - die Kläger (Kl.) einen geldwerten Vorteil aus der verbilligten Überlassung einer Dienstwohnung zu versteuern haben.

Der Kl. ist Polizeibeamter. Er bewohnt mit seiner Familie eine Landesdienstwohnung (Einfamilienhaus), in der sich auch die Polizeistation befindet. Den etwa 12 qm großen Dienstraum erreicht man durch die Haustüre und den auch privat genutzten Flur. Wegen der räumlichen Verhältnisse im Einzelnen wird auf das Mietwertgutachten nebst Anlagen Bezug genommen. Der Kl. versieht seinen Dienst nach eigenen Angaben überwiegend in dem Dienstzimmer. Er führt dort insbesondere Vernehmungen durch. Wegen des Umfangs und der weiteren Beeinträchtigung der Wohnsituation durch den Dienstbetrieb wird auf den Schriftsatz des Kl. vom 26. April 2001 verwiesen. Die auch privat genutzte Toilette muss zur Verfügung gestellt werden.