1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger den Profispielern seiner ersten Fußballmannschaft mit der Übernahme der Kosten für Verpflegung anlässlich von Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern sowie von Heimspielen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil zugewandt hat.
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