Streitig ist, ob die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge um einen geldwerten Vorteil zu erhöhen sind.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt als Verkäufer des Autohauses X Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die GmbH vertreibt in ihren Filialen in... Pkw der Marken BMW und Mini. Der Kläger ist in der Filiale Y beschäftigt. Die Klägerin ist ebenfalls nichtselbständig tätig.
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