Geldwerter Vorteil; Versicherung; Arbeitnehmer; Verbundtarif - Höhe des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von
FG Hessen, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 10 K 5969/97
DRsp Nr. 2001/1828
Geldwerter Vorteil; Versicherung; Arbeitnehmer; Verbundtarif - Höhe des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von
Gewährt eine Versicherung ihren Arbeitnehmern einen begünstigten Versicherungstarif, liegt ein geldwerter lohnsteuerpflichtiger Vorteil nur insoweit vor, wie der gewährte Tarif günstiger ist, als das billigste Angebot für einen gleichartigen Versicherungsschutz am Markt.