FG Hessen - Urteil vom 14.03.2000
10 K 5969/97
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2000, 1991
EFG 2000, 1001

Geldwerter Vorteil; Versicherung; Arbeitnehmer; Verbundtarif - Höhe des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von

FG Hessen, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 10 K 5969/97

DRsp Nr. 2001/1828

Geldwerter Vorteil; Versicherung; Arbeitnehmer; Verbundtarif - Höhe des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von

Gewährt eine Versicherung ihren Arbeitnehmern einen begünstigten Versicherungstarif, liegt ein geldwerter lohnsteuerpflichtiger Vorteil nur insoweit vor, wie der gewährte Tarif günstiger ist, als das billigste Angebot für einen gleichartigen Versicherungsschutz am Markt.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 ; EStG § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids.