I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beantragte im November 2004 Kindergeld für seine 1989 geborene Stieftochter. Dieses wurde mit Bescheid vom 23. November festgesetzt und auf das im Antrag bezeichnete Konto der Stieftochter überwiesen. Im September 2007 hob die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) die Festsetzung ab August 2005 auf, weil das Kind seitdem nicht mehr im Haushalt des Klägers gelebt habe. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|