Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Klägerin rügt die fehlerhafte steuerliche Berücksichtigung ihrer drei volljährigen Kinder sowie ihrer Schwerbehinderung im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das Finanzamt P.
Mit einer Beschwerde vom 17.01.2020 wandte sich die Klägerin an den Beklagten und teilte mit, dass ihr bis zum Abschluss der Ausbildung ihrer Kinder ein Kinderfreibetrag zustehe. Die Klägerin habe den Arbeitgebern sowie dem Finanzamt die Nachweise für die Ausbildungen ihrer Kinder vorgelegt. Die Kinder seien jedoch steuerrechtlich nicht zutreffend berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund werde die Unterstützung bei der Korrektur der bei dem Finanzamt vorgehaltenen Daten beantragt.
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