FG Köln - Urteil vom 14.04.2021
2 K 2629/20
Normen:
DSGVO Art. 77 Abs. 1; DSGVO Art. 78 Abs. 1;

Geltendmachung der fehlerhaften steuerlichen Berücksichtigung der drei volljährigen Kinder sowie ihrer Schwerbehinderung im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

FG Köln, Urteil vom 14.04.2021 - Aktenzeichen 2 K 2629/20

DRsp Nr. 2021/9176

Geltendmachung der fehlerhaften steuerlichen Berücksichtigung der drei volljährigen Kinder sowie ihrer Schwerbehinderung im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

DSGVO Art. 77 Abs. 1; DSGVO Art. 78 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin rügt die fehlerhafte steuerliche Berücksichtigung ihrer drei volljährigen Kinder sowie ihrer Schwerbehinderung im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das Finanzamt P.

Mit einer Beschwerde vom 17.01.2020 wandte sich die Klägerin an den Beklagten und teilte mit, dass ihr bis zum Abschluss der Ausbildung ihrer Kinder ein Kinderfreibetrag zustehe. Die Klägerin habe den Arbeitgebern sowie dem Finanzamt die Nachweise für die Ausbildungen ihrer Kinder vorgelegt. Die Kinder seien jedoch steuerrechtlich nicht zutreffend berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund werde die Unterstützung bei der Korrektur der bei dem Finanzamt vorgehaltenen Daten beantragt.