LG Gießen, vom 09.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 198/17
OLG Frankfurt/Main, vom 16.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 154/19
Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter; Hinreichende Individualisierung des Klageanspruchs durch Vorlage der Insolvenztabelle
BGH, Beschluss vom 13.10.2020 - Aktenzeichen II ZR 40/20
DRsp Nr. 2021/6002
Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter; Hinreichende Individualisierung des Klageanspruchs durch Vorlage der Insolvenztabelle
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne des § 552a Satz 1 ZPO vorliegen, ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts. Danach ist es zu berücksichtigen, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem ähnlich gelagerten Fall wesentliche, auch im vorliegenden Rechtsstreit erhebliche Rechtsfragen - hier im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter nach §§ 171, 172 Abs. 4HGB beantwortet worden sind.2. Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1InsO sind Insolvenzforderungen und keine Masseverbindlichkeiten. Sie unterliegen wie die Hauptforderung der Haftung der Gesellschafter.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.