LG Arnsberg, vom 01.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 485/09
OLG Hamm, vom 02.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen I-27 U 55/10
Geltendmachung eines steuerrechtlichen Haftungsanspruchs gegen eine Organgesellschaft durch Einziehung entsprechender Beträge von ihrem Konto; Anfechtbarkeit einer Leistung sowohl gegenüber dem Leistungsempfänger als auch gegenüber dem Dritten bei Doppelwirkung der Zahlung eines Schuldners an einen Insolvenzgläubiger
BGH, Urteil vom 19.01.2012 - Aktenzeichen IX ZR 2/11
DRsp Nr. 2012/3112
Geltendmachung eines steuerrechtlichen Haftungsanspruchs gegen eine Organgesellschaft durch Einziehung entsprechender Beträge von ihrem Konto; Anfechtbarkeit einer Leistung sowohl gegenüber dem Leistungsempfänger als auch gegenüber dem Dritten bei Doppelwirkung der Zahlung eines Schuldners an einen Insolvenzgläubiger
Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.Erbringt der Schuldner einer noch nicht durchsetzbaren steuerrechtlichen Haftungsverbindlichkeit eine Zahlung an das Finanzamt, ist davon auszugehen, dass er dadurch seine Haftungsverbindlichkeit und nicht die ihr zugrunde liegende Steuerschuld des Dritten tilgen will.
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