Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.12.2016 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 52.823,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2016 sowie weitere 1.954,46 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 82 % und der Beklagte zu 18 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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