I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie waren je zur Hälfte Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Gegenstand des Unternehmens der GbR war die Verwaltung und Vermietung der sich im gemeinsamen Eigentum der Kläger befindlichen Grundstücke. Der Kläger war zudem alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH; Gegenstand des Unternehmens der X-GmbH waren Landschaftspflege und Landschaftsbau.
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