Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 02.03.2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Hierzu besteht für die Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einem Monat nach Zustellung dieses Beschlusses.
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