I. Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14.10.2022 und das Teilversäumnisurteil vom 18.07.2018 (Az.
II. Die Klage wird abgewiesen.
III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom 18.07.2018 entstanden sind. Diese werden dem Beklagten auferlegt.
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