Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 8. Februar 2017,
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte zu 6/100, die Klägerin zu 94/100.
3.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten, ihrer vormaligen Arbeitgeberin, Urlaubsabgeltung.
1. 2. I. 1. 2. II. 1. 2.
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