FG München - Urteil vom 31.08.2022
3 K 2738/19
Normen:
AO § 173 Abs. 2 S. 1;

Geltung der Änderungssperre bei Ergehen der Änderungsbescheide auf Erledigtenerklärung im finanzprozesslichen Rahmen während Ergehen der ursprünglichen Änderungsbescheide aufgrund abgeschlossener Umsatzsteuer-Sonderprüfung

FG München, Urteil vom 31.08.2022 - Aktenzeichen 3 K 2738/19

DRsp Nr. 2022/15520

Geltung der Änderungssperre bei Ergehen der Änderungsbescheide auf Erledigtenerklärung im finanzprozesslichen Rahmen während Ergehen der ursprünglichen Änderungsbescheide aufgrund abgeschlossener Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO greift auch dann ein, wenn Änderungsbescheide auf Grund einer einvernehmlichen Erledigterklärung der Beteiligten im Rahmen eines finanzgerichtlichen Prozesses ergehen und die ursprünglich angefochtenen ersten Änderungsbescheide aufgrund der Feststellungen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Sonderprüfung ergangen sind.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Änderung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2008.

Der Kläger wurde in den Streitjahren beim Beklagten (im Folgenden: FA) mit seinem Unternehmen zur Umsatzsteuer veranlagt.