1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Kläger ist der Vater der am ....08.1997 geborenen V und des am ....02.1999 geborenen D. Mit bei der Beklagten (die Familienkasse - FK -) am 06.12.2007 eingegangenem Schreiben beantragte der Kl Kindergeld für seine beiden Kinder. Zur Begründung verwies er darauf, dass er in den Jahren 1991 bis 2000 in Deutschland gelebt habe. Im Jahr 1998 habe er einen Arbeitsunfall erlitten; seither sei er arbeitsunfähig. Davor habe er in Deutschland gearbeitet.
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