Auf die Berufungen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10. Oktober 2016, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt,
a)an den Kläger für Oktober 2015 1.530,00 EUR brutto abzüglich von 1.000,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.11.2015 zu zahlen
b)an den Kläger für November 2015 1.606,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.12.2015 zu zahlen
c)dem Kläger eine Bescheinigung gem. § 312 SGB III zu erteilen
d)dem Kläger eine Lohnabrechnung für Oktober 2015 zu erteilen.
2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3. 4. II. III. IV.
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