I.
Die Antragstellerin ist seit 1986 als Heimbetriebsgesellschaft für die A e.V. tätig. Sie wurde 1996 von "B gGmbH" in "C gGmbH" und Ende 1997 in die "D gGmbH" umbenannt. Ende 1997 betrieb sie 44 Einrichtungen (Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime). Alleingesellschafter der Antragstellerin war bis 31. Dezember 1996 der E e.V. Mit Gesellschafterbeschluss vom 31. März 1998 wurde der gesamte Anteilsbesitz rückwirkend zum 1. Januar 1997 auf die F AG übertragen.
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