Gemeinsamer Zolltarif bei Einreihung von Papierstreifensets für Weihnachtsdekoration
FG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - Aktenzeichen 4 K 237/16
DRsp Nr. 2022/7223
Gemeinsamer Zolltarif bei Einreihung von Papierstreifensets für Weihnachtsdekoration
Ein Set aus Papierstreifen, Kunststoffperlen und Strass-Steinchen bzw. aus Papierstreifen, Kunststoffperlen, Strass-Steinchen, Sternen aus Papier, Drähten aus Metall und Quasten aus Spinnstoffgarnen ist als anderes Spielzeug, aufgemacht in Aufmachungen, in die Unterposition 9503 7000 KN einzureihen.