Streitig ist der Einheitswert für den landwirtschaftlichen Betrieb der Klägerin.
Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, wurde zum 1. Juni 2007 von den Landwirten A und B errichtet. Komplementär der Klägerin ist A, Kommanditist ist B. Als atypisch stiller Gesellschafter ist C beteiligt. A, B und C erfüllen die Voraussetzungen des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bewertungsgesetz (BewG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|