Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, unterzeichnet in Luxemburg am 21. Juni 1999 (ABl. 2002, L 114, S. 6) Anhang I;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Verwaltungsgerichtshof (Österreich), vom 21.01.2009
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von Schweizern gegenüber Inländern [Österreich] bei der Auferlegung von regionalen Abgaben [hier: Jagdpacht]; Alexander Hengartner und Rudolf Gasser gegen Landesregierung Vorarlberg
EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - Aktenzeichen Rs. C-70/09
DRsp Nr. 2010/13532
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von Schweizern gegenüber Inländern [Österreich] bei der Auferlegung von regionalen Abgaben [hier: Jagdpacht]; Alexander Hengartner und Rudolf Gasser gegen Landesregierung Vorarlberg
Es ist mit den Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, unterzeichnet in Luxemburg am 21. Juni 1999, vereinbar, einen Staatsangehörigen einer der Vertragsparteien im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei in Bezug auf die Erhebung einer Abgabe, die für eine Dienstleistung wie die Überlassung eines Jagdrechts geschuldet wird, als Dienstleistungsempfänger anders zu behandeln als Personen mit Hauptwohnsitz im Inland und Unionsbürger sowie Personen, die diesen nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellt sind.
Tenor:
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