Tenor:
Art. 49 AEUV steht einer nationalen Regelung entgegen, die in Bezug auf die Gewährung einer Steuervergünstigung wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Selbständigenabzugs diskriminierende Wirkungen für gebietsfremde Steuerpflichtige hat, selbst wenn diese Steuerpflichtigen hinsichtlich der betreffenden Vergünstigung die Regelung wählen können, die für gebietsansässige Steuerpflichtige gilt.
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 43 EG.
Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Gielen und dem Staatssecretaris van Financiën über die Einkommensteuer für 2001.
Nationales Recht
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