I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte in den Streitjahren 1994 und 1995 als Geschäftsführer der X-GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die X-GmbH war eine von ca. 60 Tochtergesellschaften der Y-AG. In den Streitjahren war der Kläger außerdem Mitglied des Beirats der P-Pensionskasse (P-Kasse), die die zentrale Pensionskasse für den Y-Konzern war.
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