Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 9. Dezember 2020 geändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 40.000 Euro festgesetzt.
Im Streit steht die Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der Serienangiographie.
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