LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 28.09.2022
L 3 KA 1/21
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 09.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 KA 164/18

Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der SerienangiographieGenehmigung nur für RadiologenKeine Zulassung anderer Fachärzte als Radiologen zu einem entsprechenden Kolloquium

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.09.2022 - Aktenzeichen L 3 KA 1/21

DRsp Nr. 2022/17405

Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der Serienangiographie Genehmigung nur für Radiologen Keine Zulassung anderer Fachärzte als Radiologen zu einem entsprechenden Kolloquium

1. Es steht mit höherrangigem Recht in Übereinstimmung, dass anderen Fachärzten als Radiologen - hier: Gefäßchirurgen - die Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie nicht erteilt werden kann.2. Andere Fachärzte als Radiologen können auch nicht zu einem entsprechenden Kolloquium zugelassen werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 9. Dezember 2020 geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 40.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Im Streit steht die Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der Serienangiographie.