FG Hessen - Urteil vom 16.08.2008
4 K 3579/07
Normen:
EigZulG § 17 ;

Genossenschaftsanteil; Wohnungseigentum; Bauträger - Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteil

FG Hessen, Urteil vom 16.08.2008 - Aktenzeichen 4 K 3579/07

DRsp Nr. 2008/23572

Genossenschaftsanteil; Wohnungseigentum; Bauträger - Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteil

1. Nach § 17 EigZulG ist nur der Erwerb von Anteilen an solchen Genossenschaften begünstigt, deren tatsächliche und satzungsmäßige Geschäftsführung auf den Erwerb, die Herstellung und den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb von Wohnungen durch die Genossenschaft gerichtet und wenn die errichteten Wohnungen den Mitgliedern auch tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. 2. Errichtet und verkauft eine Genossenschaft wie ein Bauträger in der Rechtsform einer GmbH Wohnungen statt sie ihren Mitgliedern im Sinne eines genossenschaftlichen Wohnens zu überlassen, ist die Anschaffung der Genossenschaftsanteile nicht Eigenheimzulage begünstigt.

Normenkette:

EigZulG § 17 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Eigenheimzulage auf den Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft.