Genossenschaftsanteile; EigZul bei bloß kapitalmäßiger Beteiligung
BFH, Urteil vom 15.01.2002 - Aktenzeichen IX R 49/00
DRsp Nr. 2002/13887
Genossenschaftsanteile; EigZul bei bloß kapitalmäßiger Beteiligung
1. § 17EigZulG setzt nicht voraus, dass der Anspruchsberechtigte eine Genossenschaftswohnung im Förderzeitraum zu eigenen Wohnzwecken nutzt; vielmehr wird auch die rein kapitalmäßige Beteiligung an einer Genossenschaft gefördert.2. Die EigZul darf nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO nicht deshalb vorläufig festgesetzt werden, weil ungewiss ist, ob die Wohnung vom Anspruchsberechtigten selbst genutzt werden soll.