Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen vom 27. Juli 2017 (Bl. 382 ff. d. A.) wird der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 23. Juni 2017 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.
Folgendes wird angeordnet:
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