Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 1 vom 07.04.2017 gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 23.03.2017 (
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Beschwerdewert: 67.000 €
I.
Die Antragsteller beantragen nach §
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