FG Brandenburg - Urteil vom 19.02.2003
2 K 316/02
Normen:
DVStB § 29 Abs. 2 ; FGO § 102 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 731

Gerichtliche Kontrolle vom Prüfungsentscheidungen; Steuerberaterprüfung 2001

FG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2003 - Aktenzeichen 2 K 316/02

DRsp Nr. 2003/5582

Gerichtliche Kontrolle vom Prüfungsentscheidungen; Steuerberaterprüfung 2001

1. Bei Prüfungsentscheidungen ist hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolle zwischen der Überprüfung von fachlichen Fragen einerseits und der Kontrolle prüfungsspezifischer Wertungen andererseits zu unterscheiden. Die umfassende gerichtliche Kontrolle beschränkt sich nur auf die fachlichen Fragen. 2. Soweit die Prüfer prüfungsspezifische Fragen beurteilen, steht ihnen ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob die Prüfungsbehörde Verfahrensfehler begangen hat, anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.