FG Düsseldorf, vom 13.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3064/07
Gerichtliche Sachaufklärungspflicht in Bezug auf erklärte Betriebsausgaben bei Versäumen ihres Beleges durch Steuerpflichtigen und entsprechendem gerichtlichen Hinweis
BFH, Beschluss vom 05.04.2011 - Aktenzeichen VIII B 91/10
DRsp Nr. 2011/9857
Gerichtliche Sachaufklärungspflicht in Bezug auf erklärte Betriebsausgaben bei Versäumen ihres Beleges durch Steuerpflichtigen und entsprechendem gerichtlichen Hinweis
1. NV: Es besteht keine Pflicht des FG zu weiteren Sachaufklärung in Bezug auf Betriebsausgaben, die während mehrjähriger Verfahrensdauer nicht belegt wurden.2. NV: Das rechtliche Gehör ist nicht verletzt, wenn das FG die Sache angesichts mangelnder Vorbereitung einer Partei auf die mündliche Verhandlung nicht antragsgemäß vertagt.3. NV: Die Obliegenheit zur gewissenhaften Terminsvorbereitung entfällt nicht deshalb, weil ein Beteiligter mit einem vom späteren Geschehen abweichenden Verfahrensfortgang rechnet.4. NV: Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das Urteil verfahrensrechtlich von der durch teilstattgebende Steuerbescheide noch im Klageverfahren eingetretenen Veränderung der Prozesssituation ausgeht.