FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.09.2009
12 K 12086/07
Normen:
StBerG § 37; StBerGDV § 25; StBerGDV § 26; StBerGDV § 29; StBerGDV § 31; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 76

Gerichtliche Überprüfung der Prüfungsentscheidungen im Rahmen der Steuerberaterprüfung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.09.2009 - Aktenzeichen 12 K 12086/07

DRsp Nr. 2009/25818

Gerichtliche Überprüfung der Prüfungsentscheidungen im Rahmen der Steuerberaterprüfung

1. Prüfungsentscheidungen im Rahmen der Steuerberaterprüfung bilden im Grundsatz höchstpersönliche Werturteile, die nur in eingeschränktem Umfang einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind. Das Gericht kann lediglich überprüfen, ob die Prüfungsentscheidung an fachlichen Mängeln leidet, ob der Prüfungsausschuss oder die einzelnen Prüfer gegen allgemeingültige Bewertungsgrundsätze verstoßen, insbesondere den prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben und ob die für die Prüfung maßgebenden Verfahrensbestimmungen eingehalten worden sind. 2. Eine umfassende gerichtliche Kontrolle findet nur hinsichtlich fachlicher Fragen statt. Soweit die Prüfer hingegen prüfungsspezifische Fragen beurteilen, steht ihnen ein sogenannter Bewertungsspielraum zu, den die Gerichte nur in eingeschränktem Umfang überprüfen dürfen. 3. Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG folgt, dass die prüfungsspezifischen Wertungen im Gesamtkontext des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen. Prüfungsnoten sind daher nicht isoliert zu sehen.