Nach erfolglosen Versuchen 1993 und 1995 nahm die Klägerin im Jahr 1998 erneut an der Steuerberaterprüfung teil. In den schriftlichen Arbeiten erzielte sie folgende Bewertung:
1. Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
Note 5,5
2. Ertragsteuern
Note 4,5
3. Buchführung und Bilanzwesen
Note 4,5
das ergab einen Notendurchschnitt von
4,83.
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