Gerichtliche Überprüfung der schriftlichen Steuerberaterprüfung
FG Thüringen, Urteil vom 30.10.2002 - Aktenzeichen III 163/02
DRsp Nr. 2008/19355
Gerichtliche Überprüfung der schriftlichen Steuerberaterprüfung
1. Bei der Steuerberaterprüfung besteht für die Prüfungsbehörden zur Wahrung der Chancengleichheit für alle Prüflinge hinsichtlich der prüfungsspezifischen Bewertungen ein prüfungsrechtlicher, finanzgerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Bewertungs- und Entscheidungsspielraum.2. Den Finanzgerichten ist es zwar in den Verfahren über Steuerberaterprüfungen nicht schlechthin untersagt, schriftliche Arbeiten im Rahmen einer Steuerberaterprüfung auf Grund eigenen Sachverstandes zu beurteilen; aufgrund des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums der Prüfungsbehörden ist eine gerichtliche Überprüfung aber u.a. nur dann geboten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen.
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