Auf die Revision der Beklagten wird das am 20. Februar 2013 verkündete Urteil des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückzahlung eines Teils des gezahlten Entgelts für die Nutzung eines Stromverteilnetzes in den Jahren 2003 und 2004.
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