Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Göttingen vom 31.08.2017 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: Wertstufe bis 500,00 €.
I.
Mit Zwischenurteil vom 17.08.2016 hat das Landgericht dem Kläger aufgegeben, eine Prozesskostensicherheit zu leisten; zuvor hatte der Kläger die Auffassung vertreten, zur Leistung einer Prozesskostensicherheit nicht verpflichtet zu sein, und deshalb die Zurückweisung des hierauf gerichteten Antrags der Beklagten beantragt.
Anschließend haben die Parteien den Rechtsstreit mit Vergleich vom 23.05.2017 erledigt und die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten zu 1/5 und dem Kläger zu 4/5 auferlegt.
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