LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.07.2016
2 Ta 597/14
Normen:
Amtliche Vorbemerkung 8 der Anlage 1 zum GKG;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 17.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 91/14

Gerichtsgebühren bei Teilklagerücknahme vor Stellung der Klageanträge und anschließendem Abschluss eines Vergleichs nach streitiger Verhandlung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.07.2016 - Aktenzeichen 2 Ta 597/14

DRsp Nr. 2017/1896

Gerichtsgebühren bei Teilklagerücknahme vor Stellung der Klageanträge und anschließendem Abschluss eines Vergleichs nach streitiger Verhandlung

Eine Teilklagerücknahme vor Stellung der Klageanträge und ein anschließender Vergleich nach streitiger Verhandlung über den Rest führen zu Gebührenprivilegierung im Sinne der amtlichen Vorbemerkung 8 der Anlage 1 zum GKG, sofern die Parteien im Vergleich eine Kostenregelung treffen oder sich zumindest die Kostenfolge nach § 98 ZPO unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. In diesem Fall wird keine inhaltlich zu begründende Entscheidung des Gerichts erforderlich, so dass keine Gerichtsgebühren zu erheben sind.

Tenor

Die Beschwerde der Vertreterin der Staatskasse vom 28. Oktober 2014 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 17. Oktober 2014 - Az. 5 Ca 91/14 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

Amtliche Vorbemerkung 8 der Anlage 1 zum GKG;

Gründe

I.