Gerichtskosten und Auslagen bei einem Gesamtstreitwert des finanzgerichtlichen Verfahrens von maximal 1 200 EUR; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Unterliegen des Klägers
FG Thüringen, Beschluss vom 06.06.2008 - Aktenzeichen 4 Ko 518/07
DRsp Nr. 2008/19358
Gerichtskosten und Auslagen bei einem Gesamtstreitwert des finanzgerichtlichen Verfahrens von maximal 1 200 EUR; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Unterliegen des Klägers
1. Ist für ein finanzgerichtliches Verfahren nur teilweise, aber ohne Ratenzahlungen Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden und hat der Kläger die Kosten für den Teil des Verfahren zu tragen, für den PKH nicht bewilligt worden ist, so sind insoweit Gerichtskosten zu erheben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.