A.
Die Erinnerung richtet sich gegen den Gerichtskostenansatz für die am Donnerstag 4. Juli 2013 per Fax eingegangene und am nächsten Tag per Fax zurückgenommene Klage.
I.
1. Nach Faxeingang am Donnerstag 4. Juli 2013 um 13.00 Uhr auf der Präsidialgeschäftsstelle des FG (FG-A Bl. 1 ff.) ist die Klage am selben Tag an die Geschäftsstelle des für die Klage zuständigen 5. Senats weitergeleitet und dort ebenfalls am selben Tag eingetragen worden (FG-A Aktenstammblatt).
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