Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. August 2017 (Bl. III GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 25. August 2017 (Bl. IIIb GA, Kassenzeichen 701220782000) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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