FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.06.2011
2 K 741/06
Normen:
MinöStG § 25 Abs. 3a Nr. 3.1; MinöStG § 25 Abs. 3a Nr. 3.2; MinöStG § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b;

Geringere Mineralölsteuervergütung für KWK-Anlage bei reparaturbedingter kurzfristiger Verwendung von Erdgas nur zum Heizen Maßgeblichkeit der konkreten Verwendung zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2011 - Aktenzeichen 2 K 741/06

DRsp Nr. 2012/6030

Geringere Mineralölsteuervergütung für KWK-Anlage bei reparaturbedingter kurzfristiger Verwendung von Erdgas nur zum Heizen Maßgeblichkeit der konkreten Verwendung zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme

1. Für Erdgas, dass während der Abschaltung der Dampfturbine einer Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung aufgrund von Reparaturen oder Revisionsarbeiten für das Zusatzfeuer des Abhitzkessels und damit nicht unmittelbar zum gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom verwendet wird, kann lediglich eine Vergütung von Mineralösteuer gem. § 25 Abs. 3a Nr. 3.2 MinöStG gewährt werden. 2. Dem steht nicht entgegen, dass bei regulärem Betrieb der Anlage auch das Zusatzfeuer des Abhitzekessels der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme dient und die Abschaltung nicht zum Absinken des Jahresnutzungsgrads unter 70 % geführt hat.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MinöStG § 25 Abs. 3a Nr. 3.1; MinöStG § 25 Abs. 3a Nr. 3.2; MinöStG § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der der Klägerin für das Jahr 2002 zustehenden Mineralölsteuer-Vergütung.