Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Vorwegabzug zu kürzen ist.
Die Kläger werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Die Klägerin war im Streitjahr bei dem als ...gewerblich tätigen Kläger für 630,-- DM monatlich geringfügig beschäftigt. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses führte der Kläger 10 % des Lohns an einen Krankenversicherungsträger und 12 % an einen Rentenversicherungsträger ab. Die Klägerin zahlte keine eigenen Beiträge an die Sozialversicherungsträger und war privat krankenversichert. Sie hatte im Streitjahr weitere positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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