I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielt als Kinderärztin Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --). Im Kalenderjahr 1995 (Streitjahr) erwarb sie einen sog. Notfallkoffer, der im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit, insbesondere bei der ärztlichen Notversorgung von Patienten anlässlich von Hausbesuchen, Verwendung findet. Der Notfallkoffer, ein schwarzer Kunststoffkoffer mit den Ausmaßen 50 x 40 x 12 cm, beinhaltet eine Sauerstoffflasche, Beatmungsbeutel, ein Absauggerät, Katheter sowie weitere, bei der ärztlichen Erstversorgung zu verwendende Materialien. Die Anschaffungskosten des von Seiten des Herstellers mit Inhalt gelieferten Notfallkoffers betrugen 1 421 DM zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|