Gesamthandseigentum; Grundstücksmehrheit; Aufteilung; Grunderwerbsteuerbefreiung; Wohnanlage; Wirtschaftliche Einheit - Wirtschaftliche Einheit bei mehreren Grundstücken und Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 7 Abs. 2 GrEStG
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2005 - Aktenzeichen 7 K 3138/04 GE
DRsp Nr. 2005/9249
Gesamthandseigentum; Grundstücksmehrheit; Aufteilung; Grunderwerbsteuerbefreiung; Wohnanlage; Wirtschaftliche Einheit - Wirtschaftliche Einheit bei mehreren Grundstücken und Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 7 Abs. 2GrEStG
Eine aufgrund einheitlicher Planung errichtete geschlossene Wohnanlage, bei der sich getrennte Gebäude um einen Innenhof gruppieren, kann aufgrund einer Gesamtbetrachtung der für einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Gebäudekomplexes sprechenden Anhaltspunkte als eine mehrere Grundstücke umfassende wirtschaftliche Einheit behandelt werden, für die im Falle der Aufteilung des hieran bestehenden Gesamthandseigentums die Steuerbefreiung des § 7 Abs. 2GrEStG zu gewähren ist.