Die Klägerin ist als Sozialarbeiterin nichtselbständig tätig. Im Dezember 1993 kauften sie und ihr Lebensgefährte, Herr A., je zur ideellen Hälfte das Einfamilienhaus L.-weg 11 in 1... M. und nutzten es seit dem Nutzen- und Lastenwechsel im Jahre 1994 zu eigenen Wohnzwecken. Im Jahre 1997 verstarb Herr A.; als Alleinerbin wurde die Klägerin seine Gesamtsrechtsnachfolgerin.
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