FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 29.03.2004
1 K 210/00
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1480
GmbHR 2004, 1541

Geschäftsführergehalt; Pachtzins; Angemessenheit; verdeckte Gewinnausschüttung; Körperschaftsteuer 1993 bis 1996; körperschaftsteuerliche Verlustfeststellung 1993

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 29.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 210/00

DRsp Nr. 2004/11011

Geschäftsführergehalt; Pachtzins; Angemessenheit; verdeckte Gewinnausschüttung; Körperschaftsteuer 1993 bis 1996; körperschaftsteuerliche Verlustfeststellung 1993

1. Die Gesamtausstattung des Geschäftsführers einer GmbH, die Back- und Konditoreiwaren sowie sonstige Lebensmittel herstellt und vertreibt, im Rahmen des Anstellungsvertrages mit jeweils 78.000 DM (in den Jahren 1993 bis 1995) kann - je nach Ertragslage des Unternehmens - unangemessen sein. 2. Bei der Prüfung der Angemessenheit von Pachtzahlungen ist von Bedeutung, in welchem Maße die verpachteten Wirtschaftsgüter auf den Pächterbetrieb zugeschnitten sind. Je höher der Individualisierungsgrad der verpachteten Wirtschaftsgüter, desto höher die Bereitschaft des Verpächters, sich bei einer wirtschaftlichen Krise des Pächters, sich auf ungünstigere Konditionen einzulassen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand: