FG Saarland - Urteil vom 15.02.2002
1 K 137/00
Normen:
AO § 34 Abs. 1 § 69 S. 1 § 71 § 191 Abs. 1 S. 1 § 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 ;

Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Umsatzsteuerpflichtverletzung; Haftung für Umsatzsteuer nebst Säumniszuschlägen

FG Saarland, Urteil vom 15.02.2002 - Aktenzeichen 1 K 137/00

DRsp Nr. 2002/9571

Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Umsatzsteuerpflichtverletzung; Haftung für Umsatzsteuer nebst Säumniszuschlägen

1. Neben der Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO greift die Hinterzieherhaftung nach §§ 71, 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AO ein, wenn der Geschäftsführer einer GmbH durch unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben in abzugebenden Steuervoranmeldungen oder -erklärungen für die von ihm vertretene Gesellschaft nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem er auf diese Weise die nicht ordnungsgemäß vorangemeldeten bzw. erklärten Steuern zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Liquidität oder zur Verbesserung des Betriebsergebnisses der Gesellschaft dem Finanzamt vorenthält.