Die Vollziehung des Haftungsbescheids vom 7. November 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. November 2013 wird von der Fälligkeit an bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens 2 K 1406/13 ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Die Entscheidung ergeht unanfechtbar.
I.
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