Der Haftungsbescheid vom 13. September 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Oktober 2003 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den Kläger als ehemaligen Geschäftsführer der "... GmbH ..." mit Sitz zuletzt in R (künftig: GmbH) für rückständige Abgabenverbindlichkeiten dieser Gesellschaft persönlich in Haftung nehmen kann.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|